Sie sind in der Regel kompakt, rund und weiß – und sie sind aus vielen Wohnungen und Häusern mittlerweile nicht mehr wegzudenken: Rauchmelder. Mittlerweile herrscht in ganz Deutschland die Pflicht, die kleinen Lebensretter in Neubauten einzusetzen.
Bei Bestandsbauten verhält es sich noch etwas anders. In Bayern beispielsweise gibt es bis zum 31. Dezember 2017 eine Übergangsfrist. Eigentümer sind verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt (mindestens) alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure mit entsprechenden Warnsystemen auszurüsten. Dies ist in §46 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt.
Warum sind Rauchmelder wichtig?
Zwar ist die Gefahr durch Wohnungsbrände mittlerweile nicht mehr so hoch wie noch vor einigen Jahren, Schützen sollte man sich durch einen Schaden durch Flammen jedoch unbedingt. Durch den Aufbau kann ein Rauchmelder schon durch eine kleine Menge Rauch – beispielsweise ausgelöst durch eine umgefallene Kerze – ausgelöst werden.
Das Herzstück eines optischen Rauchmelders ist die sogenannte Rauchkammer. Hier sendet eine Infrarotdiode dauerhaft Lichtsignale oder einen Impuls an eine Fotodiode. Dieses Signal kommt in der Regeln aber nicht an. Erst, wenn die Lichtsignale reflektiert werden, beispielsweise im Brandfall durch Rauchpartikel, kann die Fotodiode das Alarmsignal auslösen.
Manchmal kann es bei einem Rauchmelder zu Fehlsignalen kommen, zum Beispiel, wenn man im Raum gebohrt hat und Bohrstaub den Weg in den Rauchmelder findet. Auch kann aufgewirbelter Staub das Signal auslösen, wenn er beim Lüften verteilt wird.
Welcher Rauchmelder ist der richtige?
Es gibt im Fachhandel eine Vielzahl von Modellen unterschiedlicher Preisklassen und Hersteller. Die Geräte sollten jedoch eines gemeinsam haben: Eine Prüfung nach DIN 14604. Hier wird der Rauchmelder einer Serie von insgesamt 29 Teststationen unterzogen.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Alarmton in einer Lautstärke von mindestens 85 dB sendet und bei Batterieschwäche mindestens 30 Tage vorher ein Warnsignal ausgegeben wird. Zudem verfügen geprüfte Geräte über einen Knopf für den Funktionstest und eine Rauchkammer, die das Eindringen von Rauch von allen Seiten gewährleistet.
Der Rauchmelder sollte darüber hinaus auch über das CE-Zeichen verfügen. Durch zwei weitere Symbole wird die Sicherheit und Qualität des Geräts untermauert. Ein “Q” mit Flammen weist auf ein Gerät mit langer Lebensdauer und hoher Zuverlässigkeit hin.
Wo sollen Rauchmelder installiert werden?
Experten empfehlen, den Rauchmelder an der Zimmerdecke und möglichst mittig in einem Raum zu installieren. Dabei sollte ein Mindestabstand von 50 cm zu Lichtquellen, Deckenventilatoren, Wänden oder anderen Anbauten an der Raumdecke eingehalten werden. Ist ein Raum größer als 60 qm, so sollte er über zwei Rauchmelder verfügen. Dies gilt auch für durch Trennwände oder Möbel abgeteilte Räume, die kleiner sind.
Rauchmelder sollten nicht in der Nähe von Klimaanlagen oder Lüftungsauslässen montiert werden. Hier kann die Funktion des Gerätes beeinträchtigt werden oder es kann zu Fehlalarmen kommen.
In Bädern oder Küchen sollte man Rauchmelder nicht installieren, zu groß ist die Gefahr von Fehlalarmen. Geht die Küche offen in Ess- oder Wohnraum über, so sollte das Gerät in ausreichendem Abstand angebracht werden. Wer in Bad und Küche dennoch auf einen Schutz nicht verzichten möchte, der kann zu speziellen Hitzemeldern greifen, die durch konstant hohe Temperaturen ausgelöst werden.
In der Regel werden Dübel und Schrauben beim Kauf mitgeliefert, so dass Rauchmelder ohne fremde Hilfe installiert werden können. Manche Geräte werden über Klebepads befestigt – die Montage ist so im Handumdrehen erledigt.
Wer muss Rauchmelder installieren?
Bei einem Neubau muss der Bauherr für die Installation von Rauchmeldern sorgen. Dies erledigt er selbst oder beauftragt den Strom-Installateur.
In Mietwohnungen muss der Vermieter dafür sorgen, dass Rauchmelder installiert sind. Er ist in der Regel auch für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Dies kann aber über den Mietvertrag an den Mieter übertragen werden. Aus eigenem Interesse sollte der Vermieter die Kontrolle allerding selbst übernehmen. Wartungskosten können über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Wie lange halten Rauchmelder?
Die normale Lebensdauer eines Rauchmelders wird derzeit mit ca. zehn Jahren beziffert. In diesem Zeitraum wird die Rauchkammer Staub und andere Partikel aufnehmen, so dass sie Fehlalarme auslöst. Es gibt neben gängigen, günstigen Modellen aber auch teuerere Rauchmelder, die zum Beispiel über ein Kunststoffsieb verfügen und dies verhindern sollen.
Gängige Rauchmelder signalisieren über eine LED-Kontrolllampe ihre Funktionsfähigkeit. In der Regel blinkt diese einmal pro Minute. Wer sich von diesem Signal in Schlafräumen gestört fühlt sollte die Lampe keinesfalls zukleben sondern spezielle Modelle für diesen Einsatz nutzen. Hier wird die LED-Leuchte in einem definierten Zeitraum gedimmt oder der Selbsttest wird ohne ein Lichtsignal durchgeführt.
In regelmäßigen Abständen sollte der Rauchmelder einem Funktionstest unterzogen werden. Neben dem Drücken der Prüftaste sollte auch der herkömmliche Weg getestet werden, wofür aber kein Rauch produziert werden muss: Im Handel gibt es ein spezielles Prüfspray, durch das das Alarmsignal ausgelöst werden kann. Falls dies ausbleibt sollten nach einem weiteren Test die Batterien oder das wahrscheinlich defekte Gerät getauscht werden.
Wenn die Batterieleistung eines Rauchmelders zu Neige geht, signalisiert das Gerät dies meistens über einen Warnton und / oder die LED-Kontrolllampe. Der Warnton sollte ernst genommen und die betroffene Batterie zeitnah ausgetauscht werden, damit der Rauchmelder seine Aufgabe ausführen kann.
Was tun, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt?
Meistens trifft die Bewohner das Alarmsignal unvorbereitet – und oftmals ist es sogar nur ein Fehlalarm. Dennoch sollte überprüft werden, ob nicht doch eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Dies gilt nicht nur für den Raum, in dem der Alarm ausgelöst wurde, sondern auch für andere Räume. Denn: Manchmal ist die Gefahrenquelle in einem anderen Raum und der Rauch ist nur in Richtung des ausgelösten Melders gezogen.
Für den Fall, dass es brennt, sollte die Wohnung oder das Haus über Feuerlöscher und / oder Löschdecken verfügen. Kleinere Brände können so selbst gelöscht werden. Das höchste Gebot hier ist: Ruhe bewahren. Mitbewohner sollten vor dem Löschversuch in Sicherheit gebracht werden, um sie keiner Gefahr auszusetzen. Dies gilt vor allem für Kinder, ältere Menschen und Tiere.
Falls der Brand nicht selbst gelöscht werden kann, gilt es, die Feuerwehr oder Polizei unter den Rufnummern 112 oder 110 zu kontaktieren. Ruhig gilt es nun die “W”-Fragen – Was ist passiert? Wer ist betroffen? Wo ist etwas passiert? – zu beantworten, damit schnell professionelle Hilfe kommen kann.
Haben Sie Fragen zum Einsatz von Rauchmeldern in ihrem Haus oder ihrer Wohnung? Möchten Sie eine Immobilie aus meinem Portfolio mit entsprechenden Geräten ausstatten? Dann nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf oder sprechen Sie mich bei einem Beratungs- oder Besichtigungstermin einfach darauf an!